AGB

1. Der Mietvertrag umfasst ein Ferienhaus, das gemäß der Beschreibung des Eigentümers ausgestattet ist. Nur Bettwäsche und Handtücher müssen vom Mieter mitgebracht werden. (Nach Vereinbarung wird die Wäsche gegen ein Entgelt von 150 sek pro Person gestellt)

2.Als Mindestmietzeit wird eine Kalenderwoche angestrebt. Darüber hinaus muss die Gesamtmietzeit nicht volle Wochen betragen, wird aber vom Vermieter auf Samstags angestrebt. An- ud Abreise können nach Absprache an jedem Wochentag erfolgen. Das Mietverhältnis beginnt am Ankunftstag ab 16 Uhr und endet am Abfahrtstag um 10 Uhr.

3. Bei Abschluss des Mietvertrages muss eine einmalige Buchungsgebühr von 100,- SEK entrichtet werden.10 KWH sind pro Tag im Mietpreis enthalten, Mehrverbrauch kosten 3 SEK /KWH. Alle weiteren Kosten sind im Mietpreis enthalten (siehe etwaige Sonderregeln bei den einzelnen Mietobjekten)

4. Die im Mietvertrag genannte Personenzahl darf nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter überschritten werden. Haustiere dürfen NICHT mitgebracht werden (Sonderregelungen mit dem Vermieter schriftlich vereinbaren). Eine Nichteinhaltung führt zu einer sofortigen Vertragsauflösung ohne Recht auf Erstattung des Mietpreises.

5. Bei Rücktritt vom Mietvertrag bemühen wir uns um eine anderweitige Vermietung des Ferienhauses. Dem Mieter entsteht lediglich eine Stornogebühr von 25 €, wenn es uns gelingt, das Objekt anderweitig zu vermieten. Sollte der Mieter einen Ersatzmieter stellen, muss uns der Mieter diese Änderung vor dem Einzugstermin mitteilen, die Stornogebühr entfällt dann. Sollte das Ferienhaus in der gleichen Zeit anderweitig nicht mehr zu vermieten sein und der Mieter keinen Ersatzmieter stellen, muss der gesamte Mietpreis bezahlt werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung.

6. Der Mieter muss sich beim Einzug selbst gründlich vom ordnungsgemäßen Zustand des Ferienhauses überzeugen. Bei etwaigen Beanstandungen ist der Vermieter sofort zu verständigen.

7. Der Mieter haftet für sämtliche von ihm oder seinen Mitreisenden entstandenen Schäden und Verluste am Ferienhaus oder Inventar. Der Mieter ist verpflichtet, evtl. angerichtete Schäden unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Entstandene Schäden sind zu ersetzen. Schadensersatz kann auch noch nach Ablauf des Mietzeitraumes gegen den Mieter geltend gemacht werden.

8. Der Mieter verpflichtet sich, je nach gebuchter Option, vor seiner Abreise das Haus zumindest besenrein zu hinterlassen, Bettwäsche und Handtücher zum Abtransport vorzubereiten Abfälle zu entsorgen und alle im Innen-, und Aussenbereich benutzten Gegenstände an Ihren ursprünglichen Ort zu bringen. Wird dies versäumt, so dass der Vermieter selbst dafür sorgen muss, bevor ein neuer Feriengast eintrifft, werden dem Mieter die Kosten nachträglich in Rechnung gestellt. (Nach vorheriger Vereinbarung übernimmt der Vermieter die Endreinigung gegen ein Entgelt von bis zu 700 sek)

9. Der Vermieter übernimmt keine Haftung - für Eigentum bzw. Wertsachen des Mieters, - im Falle von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Streik etc.

 Gerichtsstand ist – falls im Mietvertrag nicht anders angegeben – Borås.